Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Im folgenden Text möchten wir Sie über die verschiedenen, gesetzlich vorgeschriebenen Definitionen der Schutzgebiete in Deutschland informieren.


Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder einzelnen Teilen
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.

www.nrw-stiftung.deAlle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

z.B. das Naturschutzgebiet Stilleking bei Lüdenscheid: www.nrw-stiftung.de/projekte/projekt.php?pid=205


Nationalparke
Nationalparke sind zu schützende Gebiete, die
1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und
3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.

Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.

www.nationalpark-eifel.deDie Länder stellen sicher, dass Nationalparke unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete geschützt werden.

z. B. der Nationalpark Eifel bei Aachen: www.nationalpark-eifel.de 

Zum Thema "Nationalpark" finden Sie hier weitere interessante Links:

www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article4175028/Der-Wald-stirbt-und-fuer-manche-ist-das-auch-gut-so.html

www.focus.de/reisen/reisefuehrer/deutschland/tid-14268/bayerischer-wald-wild-auf-urlauber_aid_399083.html


Biosphärenreservate
Biosphärenreservate sind zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopenvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

www.brrhoen.deDie Länder stellen sicher, dass Biosphärenreservate unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen entwickelt werden und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete geschützt werden.

z. B. das Biosphärenreservat Rhön: www.brrhoen.de 
Karte der Biosphärenreservate in Deutschland: www.bfn.de/0308_dtschbios.html


Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oderwww.osterzgebirge.net
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist.

In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

z. B. das Landschaftsschutzgebiet Unteres Osterzgebirge: www.osterzgebirge.net


Naturparke
Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
www.naturpark-rothaargebirge.de1. großräumig sind,
2. überwiegend Landschaftsgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzunggeprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

z. B. der Naturpark Rothaargebirge: www.naturpark-rothaargebirge.de


Naturdenkmale
Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar, deren besonderer Schutz
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
erforderlich sind.

www.stiftung-bruchhauser-steine.deDie Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind verboten.

z. B. das Naturdenkmal Bruchhauser Steine bei Olsberg/Sauerland: www.stiftung-bruchhauser-steine.de


Quelle: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BnatSchG), Ausfertigungsdatum: 25.03.2002 - zuletzt geändert am 22.12.2008